zu Rückübertragung des Vereinseigentums

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 6 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden muetterlein

    Sehr geehrter Herr Baumann,

    ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort.
    Das Einbringen des gesamten Eigentums in den Verein wurde selbstverständlich schriftlich formuliert und niedergelegt. Der Eigentümer der Namensrechte verbunden mit dem Konzept ist der Vrein, dies ist beim zuständigen Amtsgericht / Notariat und Patentamt niedergelegt.
    Die Übertragung des gesamten Eigentums erfolgte in einer
    Mitgliederversammlung 2011, wurde dort verschriftlicht und bei der Mitgliederversammlung 2012 nicht widerlegt.

    Müssen die Anwaltskosten vom Verein übernommen werden?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Um was für Eigentum geht es denn da? Sachwerte oder Geldwerte?

    Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Anwaltskammer und können sowohl anteilig für beide anfallen oder auch nur für den Verlierer. Das hängt, meines Wissens, vom Gerichtsurteil ab.

    H. Baumann

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