Korrekt 15€ sind zu viel.
Es dürfen Zuwendungen von bis zu 60 € fliesen, jedoch maximal der Jahresbeitrag. Ist der Jahresbeitrag über 60€, sind die 60€ Zuwendung kein Problem.
In ihrem Fall, hätten jedoch maximal 12 € Zuwendung fliesen dürfen. Sie sollten diese Praxis umgehend korrigieren, da ihre Gemeinnützigkeit, sofern vorhanden, in Gefahr ist.
Da wie gesagt die Gefahr besteht, wenn das Finanzamt davon Wind bekommt, die Gemeinnützigkeit zu entziehen, würde ich den Vorstand hier nicht entlasten. Die Verweigerung der Entlastung sollten die Kassenprüfen ganz deutlich der MV empfehlen. Damit kann die MV dann den Vorstand, im Fall des Falles, den Vorstand in Regress nehmen.