Zunächst ist die Frage zu klären ob es sich um eine fb-Vereinsseite handelt oder über den persönlichen Account des Mitgliedes läuft.
Bei 1.
Sie haben die Frage eigentlich schon selbst beantwortet. Wenn Sie auf den Aufnahmeanträgen nur von Vereinshomepage reden, kann auch nur auf der Vereinshomepage veröffentlicht werden. NICHT auf fb!
Anders, wenn Sie bzw der Verein auf fb einen Link zur Vereinshomepage einstellen.
Bei 2.
Wenn der Account über ein Vereinsmitglied läuft, benötig dieser das Einverständnis Artikel, Bilder ect. aus der Vereinshomepage zu veröffentlichen. Dennoch gilt gleiches wie bei 1. Nur Verlinkungen auf die Vereinshomepage sind gestattet.
Wenn Sie also auch Bilder oder Artikel ect. auf fb regulär veröffentlichen wollen sollten Sie die Einverständniserklärung auf dem Aufnahmeantrag anpassen und bei des Altmitgliedern dieses Einverständnis nachholen.
Bei allen anderen Vorgehen machen Sie sich, bzw. der Verein oder das Vereinsmitglied strafbar.