Hallo zusammen
In unserem Verein ist der 1.Vorsitzende ausgeschieden und der 1.Geschäftsführer hat sein Amt niedergelegt.
Die Eintragung beim Amtsgericht ist,
1.Vorsitzender/1.Geschäftsführer/2.Geschäftsführer
Über den Notvorstand ist der 2.Geschäftsführer bis zur Neuwahl eingetragen worden wegen Geschäftsfähigkeit.
Der komplette Vorstand wurde 2016 für zwei Jahre gewählt.
Nun will sich der 2.Vorsitzende und der 2.Geschäftsführer für die Wahl des 1.Vorsitzenden und der 2.Geschäftsführer für die Wahl des 1.Geschäftsführenden aufstellen lassen ohne Amtsniederlegung, im anschluss sollen die fehlenden posten neu gewählt werden ! i
ist dieses Rechtens da sie von der MV 2016 für 2 Jahre gewählt wurden ?
Ein Dank im Vorfeld