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Patrick2020.
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3. Januar 2021 um 19:16 Uhr
Patrick2020
Guten Tag,
ich bin neu hier und seit diesem Jahr Kassierer in unserem gemeinnützigen Verein. Demnach muss ich momentan erstmals den Jahresabschluss machen und bin mir bei manchen Punkten noch unsicher.
Kurze Info vorab:
Unser Verein ist ein Förderverein einer freiwilligen Feuerwehr, dass heißt wir unterstützen die örtliche Feuerwehr u.a. durch Beschaffung von Ausrüstung und Fortbildungen über das „Mindestmaß“ hinaus was die Gemeinde als Träger der Feuerwehr zur Verfügung stellen muss. Außerdem erstreckt sich der Vereinszweck auch auf die Kinder- und Jugendarbeit und deren Finanzierung. Um dafür Einnahmen zu generieren führen wir u.a. auch mindestens einmal jährlich Veranstaltungen für die Öffentlichkeit durch. Der Personenkreis der aktiven Feuerwehrleute und der aktiven Vereinsmitglieder ist weitgehend identisch, auf Vereinsseite kommen aber noch Fördermitglieder dazu die zwar mit ihrem Beitrag unterstützen aber meist nicht selbst aktiv bei Vereinsaktivitäten dabei sind.Leider ist es so, dass mein Vorgänger nie eine Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben nach ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und Geschäftsbetrieb vorgenommen hat. Er hat einfach immer nur [Stand 31.12.2019] + [Einnahmen 2020] – [Ausgaben 2020] = [Stand 31.12.2020] bei seinem Abschluss angegeben und mehr nicht. Das wurde seitens der Kassenprüfer und der Mitgliederversammlung auch nie bemängelt und auch beim Finanzamt gab es wohl nie Probleme mit der Gemeinnützigkeit. Die Aufteilung auf die Bereiche ist aber doch Pflicht oder? Ich würde es jetzt nämlich gerne vernünftig machen.
Bei folgenden Punkten bin ich mir unsicher was die Zuordnung angeht:
1. Einsatzfahrzeug (Der Verein hat vor Jahren ein Einsatzfahrzeug beschafft, welches die Feuerwehr zusätzlich zu den von der Gemeinde beschafften nutzt. Auch Wartung und Unterhalt zahlt der Verein). In 2020 wurde das Fahrzeug verkauft und vom Verein wiederum ein neues gekauft. In den meisten Internetquellen habe ich gelesen, dass der Verkauf von Fahrzeugen zur Vermögensverwaltung gehört. Ist das in unserem Fall auch so oder gehört das (Einnahmen durch Verkauf des alten und Ausgaben zum Kauf des neuen) in unserem Fall nicht eher zum ideellen Bereich? Denn das Fahrzeug wird ja nicht genutzt um den Vereinszweck zu erreichen sondern die Beschaffung des Fahrzeuges ist ja ein Teil des Vereinszwecks? Und wie sieht es mit Ausgaben für Reparaturen sowie laufenden Kosten wie zB Versicherung aus?
2. Einnahmen für Weihnachstbäume oder Müllsäcke: Wir verteilen einmal im Jahr Wertstoffsäcke für den Abfallentsorger an alle Haushalte und bekommen von diesem dafür Geld. Ebenso werden Weihnachtsbäume nach Weihnachten eingesammelt und dem Abfallentsorger gesammelt bereitgestellt. Dafür erhalten wir ebenfalls Geld, da dieser nicht jeden Haushalt anfahren muss und einfach an einer Stelle aufladen kann. Wo sind solche Einnahmen zu verbuchen?
3. Hilfe bei anderen Vereinen/Personen: Unser Verein hilft regelmäßig bei Veranstaltungen Dritter aus, zB als Parkplatzeinweiser. Unsere Mitglieder erhalten dafür persönlich keine Vergütung, sondern der Veranstalter erhält von unserem Verein dafür eine Rechnung. Wo sind diese Einnahmen nun zu erfassen?
4. Karneval: Der Verein nimmt jährlich am örtlichen Karnevalsumzug teil. Die Kosten für einen Wagen sowie das Wurfmaterial hat bisher immer der Verein übernommen. Ist das überhaupt zulässig, da das mit dem Vereinszweck ja nichts zu tun hat und nur Ausgaben aber keine Einnahmen generiert? Und wenn ja wo wäre das zuzuordnen?
5. Rechtsberatung: Wir haben uns in einer Angelegenheit von einem Anwalt beraten lassen, mit dem Ergebnis letztlich keine weiteren Schritte einzuleiten da die Erfolgschancen für den Verein als gering eingestuft wurden. In welchen Bereich fallen nun die Ausgaben für den Anwalt?
6. Nochmal zu meinem Verständnis: In unserem Fall gehören doch alle Einnahmen und Ausgaben, die der Förderung des Brandschutzes dienen zum ideellen Bereich oder? Also egal ob es sich um Stiefel, Handschuhe, Schläuche, Tauchpumpe oder einen neuen PC für den Schulungsraum handelt oder? Also bei Anschaffung zunächst mal als Ausgabe und falls man es später wieder verkauft als Einnahme? Ebenso der Unterhalt als Ausgaben im ideellen Bereich?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
3. Januar 2021 um 20:47 UhrTom
Schau mal u.a. Link. Vielleicht hilft das schon weiter.
https://lsb-berlin.net/angebote/verbands-und-vereinsberatung/steuern-gemeinnuetzigkeit/steuerliche-zuordnung-von-einnahmen-und-ausgaben/3. Januar 2021 um 21:22 UhrPatrick2020
Vielen Dank!
Laut dieser Liste gehören Einnahmen aus dem Verkauf von Vermögen (u.a. PKW explizit genannt) also zur Vermögensverwaltung.
Ausgaben für ein neues Fahrzeug würde ich laut der Liste im Link dagegen aber dem ideellen Bereich zuordnen.
So würde ich das dann auch bei sonstigen Geräten/Gegenständen sehen, also wenn man zB eine Pumpe o.ä. kauft und später wieder verkauft.
Sehe ich das so richtig?9. Januar 2021 um 20:19 UhrPatrick2020
Eine Sache bei der ich leider auch nicht so richtig weiter komme:
Wenn unser Verein eine öffentliche Veranstaltung ausrichtet mit Speisen- und Getränkeverkauf (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb), dürfen dann die Helfer (meist Mitglieder, aber auch Nicht-Mitglieder) für die Dauer ihres Arbeitseinsatzes eine Verpflegung gestellt bekommen?
Also zB ein Mittagessen und 5 Getränkebons und wer mehr möchte muss den Rest eben wie jeder Gast kaufen.
Dürfen die Ausgaben für diese Verpflegung einfach mit den Einnahmen aus dem Fest verrechnet werden oder ist die Verpflegung bereits als Zuwendung an die Mitglieder anzusehen? Wobei sie dafür ja etwas tun und nicht „einfach so“ zB bei einer Weihnachtsfeier o.ä. umsonst verpflegt werden ohne Gegenleistung. -
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