Zusammensetzung des Vorstands

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 8 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden aronwilly

    In der Satzung steht das der Hauptvorstand aus Vors., 2. Vors. Kassenbeauftragter, Ausbildungswart und Jugendwart besteht. Der BGB Vorstand sind die ersten drei. Ein Vorstandsmitglied kann max. zwei Posten inne haben. was hat es für folgen wenn nur die ersten drei Posten besetzt sind.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Zunächst gar keine, denn der Verein bleibt handlungsfähig. Sie sollten allerdings bei nächster Gelegenheit den Vorstand wieder komplettieren.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/verein-und-vorstand-aktuell

    H. Baumann

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