Zuschuss der Stadt für die Unterhaltung der Sportanlage steuerpflichtig??

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 8 months von  hbaumann.
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    Aufgrund eines Nutzungsvertrages zwischen der Stadt und unserem Verein, erhält unser Verein jährlich eine Summe von der Stadt zur Nutzung und Unterhaltung der Sportanlage. Nach einer Prüfung durch das Finanzamt stellte dieses sich auf den Standpunkt, es handele sich bei dem städtischen Zuschuss um Bewirtschaftungskosten, es finde ein Austausch von Leistungen statt ( Zuschusszahlung durch die Stadt und Bewirtschaftung der Sportanlage durch den Sportverein). Wir als Verein sind der Auffassung, dass wir die Sportanlage nicht bewirtschaften, sondern benutzen um den Satzungszweck zu erfüllen, nämlich Sport treiben zu können. Liegen wir damit total falsch oder haben wir eine
    Chance vor dem Finanzgericht…. :-(, eure Meinungen bitte, wer hat ein ähnliches Problem? Freue mich über jede Antwort, danke.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Leider kein Einzelfall.
    Siehe hier:
    http://www.verein-aktuell.de/steuerpflichten-finanzamt/steuererklaerungen-des-vereins/zuschuesse-fuer-pflege-von-sportanlagen–was-ist-mit-der-umsatzsteuerpflicht

    Vielleicht können Sie mit der Kommune vereinbaren, dass sie Ihnen keine Zuwendung für die Sportanlage auszahlt sondern eine allgemeine Förderung für den Sportbetrieb. So machen es andere auch.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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