Zuwendung an langjährige Vorstandsmitglieder bei Ausscheiden

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    Im laufenden Jahr scheiden mehrere z.T. langjährige Vorstandsmitglieder aus. Für erbrachte Leistungen würde der Verein diesen Ehrenamtlichen gerne Aufmerksamkeiten in Form eines Gutscheins, z.B. für ein Wellnesswochenende i.H.v. 100 EUR, zugute kommen lassen. Die Satzung sieht zwar eine Aufwandsentschädigung i.S.d. § 3 Nr. 26a EstG nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung vor, beschlossen wurde eine solche aber nie – es besteht also kein Anspruch von Seiten der Begünstigten. Die Einführung einer Ehrenamtspauschale ist auch nicht vorgesehen.

    Nun meine Fragen:
    – Gibt es eine Möglichkeit, den Einsatz der Ausscheidenden angemessen zu honorieren (Vorstandstätigkeiten von 8-, 12- und 20-jähriger Dauer!). Könnte hierzu überhaupt die Regelung für Zuwendung für persönliche Ereignisse i.H.v. 40 EUR angewandt werden oder gilt diese nur für „echte“ persönliche Ereignisse?
    – Können wir für diese (wichtig) oder künftige Ehrenamtliche per Beschluss in der Mitgliederversammlung einen generellen Anspruch bei Ausscheiden beschließen, z.B. 10 EUR pro Jahr Vorstandstätigkeit, natürlich mit Begrenzung auf den aktuellen Freibetrag für die Ehrenamtspauschale?
    – Was könnte man den Ausscheidenden sonst Gutes tun?

    Für Ihre Anregungen bedanke ich mich im Voraus.

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