Zuwendung aus der Vereinskasse

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 6 months von  hbaumann.
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    Es werden im Jahr rd. 5 Vorstandssitzungen durchgeführt, die Vorstandmitgl. sind im Jahr tätig f. den Verein.ohne Erstattung. Es ist rechtmäßig, wenn die Kosten der Bewirtung der letzten Sitzung aus der Vereinskasse übernommen wird?

    hbaumann hbaumann

    Wenn es sich lediglich um Erfrischungsgetränke und einen kleinen Imbiss handelt, dann ja.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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