Hallo. Ich habe folgendes Problem.
Unsere Satzung beinhaltet folgendes: Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Nun ist es so dass doch Zuwendungen aus Vereinsmitteln getätigt werden. Beispielsweise an Vereinsjubilare oder gar an Vereinskönige. Diese bekommen einen finanziellen Zuschuss in dreistelliger Höhe zur Ausgestaltung des Königsballes. Meiner Meinung nach handelt der Vorstand Satzungswidrig und ich hab keine was ich nun tun kann.
Desweiteren besagt Unsere Satzung : Darüber hinaus darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Nun ist es so, dass einige Vereinsmitglieder ständig Arbeiten für den Verein übernehmen und durch den Vorstand stundenweise entlohnt werden. Es sind für verschiedene Arbeiten fest zugeordnete Mitglieder, u.a. werden auch Arbeiten durch Mitglieder durchgeführt die im eigentlichen der Verkehrssicherungspflicht des Pächters unseres Vereinshauses zuzuschreiben sind, der Stundenlohn liegt bei 10 Euro Netto. Die Arbeiten sind nach meiner Kenntnis nicht angemeldet. Gem. Unsere Satzung hat jedes Mitglied eine festgesetzte Gemeinschaftsleistung zu erbringen, die Anzahl der Leistungsstunden ist nicht Bestandteil der Satzung. Bei Nichterfüllung der Gemeinschaftsarbeit ist der von MV beschlossene Ersatzbetrag zu entrichten. Dieser wird allerdings schon zu Beginn des Geschäftsjahres für das laufende Jahr eingefordert. Gemeinschaftsarbeitseinsätze finden allerdings seit Ende 2019 nicht mehr statt. Dennoch wurden für 2020 und 2021 die Ersatzbeträge eingefordert.
Ist es überhaupt zulässig einzelne Mitglieder für Arbeiten zu Entlohnung und alle anderen Mitglieder bekommen eine Strafe?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar da ich hier ein wenig Sorgen mache dass u.U. die Gemeinnützigkeit des Vereins in Frage gestellt werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten