Sachverhalt:
– die Theatergruppe (ca. 15-20 Personen) unseres Sportvereins führt seit Jahren regelmäßig Ende November / Anfang Dezember Theateraufführungen im Sportheim durch. …….. (gem. Satzung §2 Abs. 2 Zweck und Ziel: Zweck des Vereins ist ……………………, …………. und die Pflege kultureller Veranstaltungen)
– die Theatergruppe probt von Anfang September bis Ende November das Theaterstück ein. (am Anfang 1x wöchentlich, zu Ende hin, 2-3x wöchentlich)
– der Leiter der Theatergruppe beabsichtigt in Zukunft ein „Übungswochenende“ (Sa./So.) ausserhalb in einem Landjugendheim, einer Bildungsstätte oder anderer Unterkunftsstätte durchzuführen, um z.B. intensiver die Proben des Theaterstück durchzuführen, das Einstudieren von einzelnen Szenen einzuüben, die Weiter- bzw ausbildung von Theateranfängern zu gewährleisten uvm.
Frage 1:
Kann der Sportverein dieses „Übungswochenende“ finanziell und wenn ja. in welcher Art und Weise unterstützen? (z.B. Unterkunft!!, Verpflegung!!, Fahrtkosten!! u.ä.)
Frage 2:
Ist es statthaft, das die gesamte Theatergruppe nach Ende der Theateraufführungen ein gemeinsames Essen und Getränke, als „Dankeschön“ für ihr Engagement erhält?