Zuwendungen an Mitglieder

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 9 months von  mops.
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  • Kein Profilbild vorhanden chris60

    In unserem Verein sind Mitglieder teilweise auch als Bürgerhelfer tätig. Um uns bei den Ehrenamtlern zu bedanken gibt es am Ende des Jahres ein Essen für alle Bürgerhelfer. Wenn dabei die 40 € pro Jahr und Mitgleid fast aufgebraucht sind, dürfen wir dann das Mitglied bei besonderen Anlässen trotzdem noch mit einer Aufmerksamkeit in Höhe von 40 € bedenken?

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo Chris,
    das Dankesessen für die Bürgerhelfer am Ende des Jahres ist separat zu sehen von den Ehrungen, die für einzelne Mitglieder aus bestimmten Anlässen durchgeführt werden.
    Für ein verdientes Vereinsmitglied ist also eine Ehrung aus besonderem Anlass in Höhe von 40 Euro (z.B. Geburtstags-oder Vereinsjubiläum) zusätzlich durchaus zulässig.
    mops

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