Zuwendungen aus der Vereinskasse

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 10 months von  i_cziudaj.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden Ingrid

    40,– dürfen pro Jahr aus der Vereinskasse für Essen und Trinken bezahlt werden.
    Kann man denn auch sagen, alle 2 Jahre 80,– oder geht es nur jährlich?
    Wir möchten unsere Gemeinnützigkeit nicht durch Leichtfertigkeit verlieren.
    Danke im voraus für die Antwort
    Ingrid

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo Ingrid,
    Bei besonderen Vereinsanlässen können Vereinsmitglieder mit Aufmerksamkeiten bedacht werden, die unschädlich für die Gemeinnützigkeit sind. Hierunter fällt auch die unentgeltliche oder verbilligte Bewirtung der Vereinsmitglieder bei einer Vereinsfeier oder einer Versammlung oder aber ein Zuschuss für einen Vereinsausflug (z.B.Übernahme der Buskosten). Die Obergrenze liegt dabei bei 40 Euro pro Vereinsmitglied pro Jahr. Und das muss natürlich auch pro Jahr abgerechnet werden und kann somit auch nicht in die folgenden Jahre weiter übertragen und aufgestockt werden.
    I. Cziudaj

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.