Zuwendungsbescheinigung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 years, 1 month von  Daniela.
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  • Kein Profilbild vorhanden Daniela

    Darf ein Geschäftsführer oder Abteilungsleiter (beide keine Vorstandsmitglieder, beide keine besonderen Vollmachten) Zuwendungsbescheinigungen unterschreiben?
    Geht das, wenn der Vorstand Vollmachten erteilt, oder ist diese Sache nicht deligierbar?

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo,
    Der Vorstand kann sowohl Dritten als auch einzelenen seiner Mitglieder gegenüber Vollmacht erteilen (BAG BB 56,79). Unwirksam ist jedoch demnach eine Vollmacht, mit der eine dritte Person – in Ihrem Falle eine geschäftsführer oder Abteilungsleiter – von dem Vereinsvorstand allgemein oder für einen sachlich oder zeitlich abgegrenzten Geschäftskreis zur Vertretung ermächtigtwird. Da der Vorstand in Ihrem Falle die Vollmacht nicht allgemein, sondern nur für eine bestimmte Aufgabe, nämlich die Unterschriftleistung für Zuwendungen erteilt, ist die Vollmachterteilung rechtens.

    Ich hoffe, Ihre Frage hinlänglich beantwortet zu haben und
    grüße
    IC

    Kein Profilbild vorhanden Daniela

    Hallo IC,
    danke für Deine Antwort.
    Beide (GF und Abteilungsleiter) haben keinerlei Vollmachten, Unterschriften zu leisten.

    Daniela

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