Zuwendungsbescheinigungen Mitgliedsbeitrag…

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 months von  lubuns.
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    Hi, ich überarbeite gerade unsere Vorlage für Spendenquittungen (=Zuwendungsbescheinigung) und befasse mich dabei auch mit der Frage, wie so eine Bescheinigung eigentlich auszufüllen ist.
    Besonderes Kopfzerbrechen bereitet mir aktuell die letzte Zeile im unteren Kasten:
    „Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist.“
    Durch die doppelte Verneinung und den Relativsatz bin ich etwas irritiert, was genau da nun eigentlich bestätigt wird. Heißt ein Ankreuzen der entsprechenden Option jetzt einfach „ist kein Mitgliedsbeitrag“? In dem Fall wäre der Punkt doch eigentlich so gut wie immer anzukreuzen, da die wenigsten Spenden, die eine Bescheinigung erfordern, auch gleichzeitig Mitgliedsbeiträge sind. Oder soll ein Ankreuzen nun aussagen „ja, ist ein Mitgliedsbeitrag, aber nicht abziehbar“? Das wäre dann aber total unsinnig.

    Ich habe mir unseren Freistellungsbescheid mal angesehen und in diesem wird auch explizit erwähnt, dass Mitgliedsbeiträge nicht abzugsfähig sind.
    Jetzt stelle ich mir die Frage: Muss man dies den Mitgliedern eigentlich regelmäßig mitteilen, also z.B. im Verwendungszweck beim SEPA-Einzug?

    Aktuell ist es so, dass unsere Mitglieder zusätzlich zum regulären Beitrag noch einen freiwilligen Beitrag zusätzlich leisten können… eigentlich ist das doch aber unsinnig, wenn sie den Beitrag nicht absetzen können. Besser wäre es dann doch, wenn sie den zusätzlichen Beitrag einfach spenden würden, oder verstehe ich was falsch?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Wenn der zusätzliche Beitrag absolut freiwillig ist, sollen die „Beitragszahler“ diesen nicht als Beitrag deklarieren, sondern als Geldspende.
    Dann kann der Verein hier, bei über 300€, eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen. Bei unter 300€ kann der Zahler/Spender dies über das vereinfachte Spendenverfahren, ohne Spendenquittung, beim Ginanzamt geltend machen.

    Kein Profilbild vorhanden lubuns

    Dazu eine Rückfrage: Der Einzug der Beiträge/Spenden erfolgt ja per Lastschrift.
    Genügt es, im Betreff des Einzugs den Anteil zwischen Spende und Beitrag auszuzeichnen? Also als Beispiel: Mitgliedsbeitrag beträgt 10€, freiwillige Spende 15€. Kann man dann in einer Lastschrift 25€ einziehen und im Betreff sowas angeben wie „Jahresbeitrag 202X 10 Euro // Spende 15 Euro“, oder würde das Finanzamt hier Probleme machen und man müsste zwei getrennte Lastschriften auslösen?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Eine Spende ist immer grundsätzlich freiwillig, ansonsten erkennt das Finanzamt diese Zahlung nicht als Spende an! Der Verein wäre dann in der Spendenhaftung, d.h. beim Spender würde die steuerliche Berücksichtigung nicht greifen und der Verein müsste diese dem Spender erstatten.
    Daher, das ist jetzt meine Auffassung, kann eine Spende nie als Lastschrift eingezogen werden. Damit wäre sie ja nicht mehr freiwillig.
    Derjenige kann aber den Betrag als Spende selbst überweisen. bis 300€ greift hier das vereinfachte Spendenverfahren.

    Kein Profilbild vorhanden lubuns

    Da es vielleicht für andere, die hier mitlesen auch von Interesse sein könnte:
    Ich habe mal beim zuständigen Finanzamt nachgefragt und eine entsprechende Auskunft erhalten.
    Laut Aussage vom Amt stellt ein regelmäßiger Spendeneinzug per Lastschrift kein Problem dar. Solange der Kontoinhaber das Lastschriftmandat jederzeit widerrufen kann ist dies trotzdem eine freiwillige Spende. (Hätte mich auch gewundert; so große Vereine wie DRK, SOS-Kinderdorf, usw. bieten ja auch an regelmäßig per Lastschrift zu spenden).
    Auch ein gemeinsamer Einzug von Mitgliedsbeitrag und Spende in einem Vorgang ist zulässig, solange Spenden- und Beitragsanteil zugeordnet werden können.

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