Hi, ich überarbeite gerade unsere Vorlage für Spendenquittungen (=Zuwendungsbescheinigung) und befasse mich dabei auch mit der Frage, wie so eine Bescheinigung eigentlich auszufüllen ist.
Besonderes Kopfzerbrechen bereitet mir aktuell die letzte Zeile im unteren Kasten:
„Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist.“
Durch die doppelte Verneinung und den Relativsatz bin ich etwas irritiert, was genau da nun eigentlich bestätigt wird. Heißt ein Ankreuzen der entsprechenden Option jetzt einfach „ist kein Mitgliedsbeitrag“? In dem Fall wäre der Punkt doch eigentlich so gut wie immer anzukreuzen, da die wenigsten Spenden, die eine Bescheinigung erfordern, auch gleichzeitig Mitgliedsbeiträge sind. Oder soll ein Ankreuzen nun aussagen „ja, ist ein Mitgliedsbeitrag, aber nicht abziehbar“? Das wäre dann aber total unsinnig.
Ich habe mir unseren Freistellungsbescheid mal angesehen und in diesem wird auch explizit erwähnt, dass Mitgliedsbeiträge nicht abzugsfähig sind.
Jetzt stelle ich mir die Frage: Muss man dies den Mitgliedern eigentlich regelmäßig mitteilen, also z.B. im Verwendungszweck beim SEPA-Einzug?
Aktuell ist es so, dass unsere Mitglieder zusätzlich zum regulären Beitrag noch einen freiwilligen Beitrag zusätzlich leisten können… eigentlich ist das doch aber unsinnig, wenn sie den Beitrag nicht absetzen können. Besser wäre es dann doch, wenn sie den zusätzlichen Beitrag einfach spenden würden, oder verstehe ich was falsch?