Zweckgebundene Rücklagen

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 7 months von  hbaumann.
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    In der Ausgabe2 Februar/März 2014 Z14/5 unter Rücklagen sind nun möglich steht: Instandsetzung vereinseigener Gebäude
    Nun meine Frage:
    Wir haben ein Gartenheim, dieses gehört dem Verein ist aber dem Wirtschaftlichen Bereich zuzuordnen, da dieses Vermietet wird. Ein Pächter ist derzeit nicht vorhanden.
    Da die Einnahmen gerade so die Ausgaben decken, ist die Bildung von Rücklagen kaum möglich. Kann der Vorstand der Mitgliederversammlung vorschlagen eine Umlage zu erheben die Zweckgebunden für Instandsetzungen und den Ausgleich für minus in der Energieabrechnung ist.
    Hintergrund ist der eventuelle Verlust der Gemeinnützigkeit (bei minus Wirtschaft), da Vereinsgelder nicht für den Wirtschaftlichen Bereich verwendet werden können.
    Danke

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Umlagen sind eine Sonderform des Beitrages und dürfen nur für gemeinnützige Zwecke erhoben werden. Eine Umlage für den wirtschaftlichen Bereich ist daher nicht möglich.
    Sie können die Mitglieder aber bitten, zu spenden. Allerdings dürfen Sie dafür keine Spendenbescheinigungen ausstellen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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