Lt. Satzung Ausgaben auf Anweisung 1. Vors. 1-200DM; Ausgaben 200-5000DM lt. Beschluss Vorstandschaft und über 5000DM muss Mitgliederversammlung OK geben!
Nun haben wir einen Schaden durch eine Handwerkerfirma, deren Haftpflichtversicherung dafür aufkommt. Schadenshöhe liegt weit über 5000DM/rd. 2500EURO! Muss auch hier die Mitgliederversammlung zustimmen oder kann dies die Vorstandschaft entscheiden und beschließen?
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Hallo Traeumer,
der Schaden, den die Handwerkerfirma verursacht hat, muss ja erst einmal bezahlt werden. Und wie Ihre Satzung sagt, geht das nur durch einen Beschlussbzw. das OK der Mitgliederversammlung.
Und da die Satzung immer regelt, was getan werden muss, würde ich sagen: die Mitgliederversammlung muss entscheiden und das OK geben.
Gruß mouche
der Schaden, den die Handwerkerfirma verursacht hat, muss ja erst einmal bezahlt werden. Und wie Ihre Satzung sagt, geht das nur durch einen Beschlussbzw. das OK der Mitgliederversammlung.
Und da die Satzung immer regelt, was getan werden muss, würde ich sagen: die Mitgliederversammlung muss entscheiden und das OK geben.
Gruß mouche



