Ein Vereinsmitglied hat im Verein einen 400,-- Euro Job. Muss sie den im Lohnsteuerjahresausgleich angeben? Sie selbst hat sonst kein Einkommen aber ihr Ehemann.
Gruss
Ingrid
Fragen & Antworten
Muss ein 400,-- Euro Job in der Lohnsteuererklärung angegeben werden?
Antworten & Kommentare
Hallo Ingrid,
ein 400 Euro-Job ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei, daher muss er nicht in der Steuererklärung aufgeführt werden.
Denn die Pauschalabgaben für die Sozialversicherung führt der Arbeitgeber ab. Dazu wird der Arbeitnehmer zu Beginn des 400 -Euro-Jobs bei der Minijob-Zentrale angemeldet.
In der Steuererklärung angeben müssen Sie den 400-Euro-Job nur, wenn dieser über eine Lohnsteuerkarte läuft oder die Grenze von 400 Euro überschreitet.
Gruß mouche
ein 400 Euro-Job ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei, daher muss er nicht in der Steuererklärung aufgeführt werden.
Denn die Pauschalabgaben für die Sozialversicherung führt der Arbeitgeber ab. Dazu wird der Arbeitnehmer zu Beginn des 400 -Euro-Jobs bei der Minijob-Zentrale angemeldet.
In der Steuererklärung angeben müssen Sie den 400-Euro-Job nur, wenn dieser über eine Lohnsteuerkarte läuft oder die Grenze von 400 Euro überschreitet.
Gruß mouche



