Muss der jährliche Kassenbericht vom Schatzmeister den anwesenden Mitgliedern schriftlich zur Verfügung stehen?
Sollte das der Fall sein, benötige ich den § und das nötige Gesetzbuch wo dieses zu finden ist.
Fragen & Antworten
Schriftlicher Kassenbericht zur Einsicht , ja wo§?
Antworten & Kommentare
Hallo,
ein Verein ist nach Steuerrecht und Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen und jährlich Kassenberichte oder Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen.
Der wohl wichtigste Grund für die Erstellung eines schriftlichen Jahresabschlusses ist steuerrechtlicher Natur.
Nach § 63 Abgabenordnung haben geminnützige Vereine den Nachweis zu erbringen, dass die tatsächliche Geschäftsführung den satzungsgemäßen Bestimmungen entspricht und sie müssen dies durch ordnungsgemäße Aufzeichnunge über Einnahmen und Ausgaben auch dokumentieren.
Aber auch gegenüber den Mitgliedern hat der Verein eine Auskunfts- und Rechenschaftspflicht. So haben die Vereinsvorstände in der Regel jährlich in ihren Mitgliederversammlungen Rechenschaft darüber abzulegen, welche Tätigkeiten (satzungsgemäße Zwecke) durchgeführt wurden und wie die zur Verfügung stehenden Einnahmen verwendet wurde.
Ich hoffe, das reicht Ihnen!
Gruß mops
ein Verein ist nach Steuerrecht und Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen und jährlich Kassenberichte oder Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen.
Der wohl wichtigste Grund für die Erstellung eines schriftlichen Jahresabschlusses ist steuerrechtlicher Natur.
Nach § 63 Abgabenordnung haben geminnützige Vereine den Nachweis zu erbringen, dass die tatsächliche Geschäftsführung den satzungsgemäßen Bestimmungen entspricht und sie müssen dies durch ordnungsgemäße Aufzeichnunge über Einnahmen und Ausgaben auch dokumentieren.
Aber auch gegenüber den Mitgliedern hat der Verein eine Auskunfts- und Rechenschaftspflicht. So haben die Vereinsvorstände in der Regel jährlich in ihren Mitgliederversammlungen Rechenschaft darüber abzulegen, welche Tätigkeiten (satzungsgemäße Zwecke) durchgeführt wurden und wie die zur Verfügung stehenden Einnahmen verwendet wurde.
Ich hoffe, das reicht Ihnen!
Gruß mops
Gegenüber dem Verein gilt:
§ 27 BGB iVm § 666 BGB
§ 259 BGB
Ob ein schriftlicher Bericht vorgelegt werden muss, ergibt sich in der Regel aus der satzung. In den meisten Fällen ist das nicht der Fall.
§ 27 BGB iVm § 666 BGB
§ 259 BGB
Ob ein schriftlicher Bericht vorgelegt werden muss, ergibt sich in der Regel aus der satzung. In den meisten Fällen ist das nicht der Fall.



