“Übungsleiter für Ihren Verein engagieren”

Alles, was Sie als Vorstand wissen müssen!

LieberLeser, liebe Leserin,

Übungsleiter sind die Herzstücke Ihres Vereins. Egal, ob als Sporttrainer, Mannschaftsbetreuer oder Chorleiter: Übungsleiter leisten einen wichtigen Beitrag zur persönlichen, sozialen und auch sportlichen Entwicklung jedes einzelnen Vereinsmitgliedes und somit ebenfalls zum Vereinsleben.

Aus diesem Grund ist es nicht verwunderlich, dass Sie bereits Übungsleiter beschäftigen oder planen, Übungsleiter einzustellen. Allerdings gibt es bei der Einstellung und Beschäftigung von Übungsleitern zunächst einige offene Fragen zu klären.

Nicht jeder Übungsleiter ist an einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit interessiert. Vielmehr legen zunehmend mehr Übungsleiter Wert darauf, eine Aufwandsentschädigung für Ihre Tätigkeiten zu erhalten – und zwar die sogenannte Übungsleiterpauschale. Doch was ist die Übungsleiterpauschale überhaupt? Und welche Voraussetzungen sind dafür von Nöten?

Da die finanziellen Ressourcen bei Vereinen oft knapp sind, stellt sich für viele Vereine zudem die Frage, ob überhaupt weitere Übungsleiter eingestellt werden können. Was viele Vereine dabei jedoch nicht wissen: Es gibt zahlreiche Bundesländer, die für die Beschäftigung von Übungsleitern Förderungen anbieten, mit denen Vereine Ihre Ausgaben reduzieren können.

Eine andere Herausforderung wiederum stellt das Aufsetzen des Übungsleitervertrages dar. Die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Verein und dem Übungsleiter sollte aus Gründen der Rechtssicherheit stets vollständig erfolgen. Doch welche Punkte gilt es unbedingt im Übungsleitervertrag zu berücksichtigen?

Aufgrund der vielen offenen Fragen, die sich um die Beschäftigung eines Übungsleiters im Verein drehen, haben wir Ihnen den ausführlichen Ratgeber „Übungsleiter im Verein engagieren: Alles was Sie als Vorstand wissen müssen“ zur Verfügung gestellt.

Diese Inhalte erwartet Sie im White Paper

Das detaillierte White Paper liefert Ihnen nicht nur die wichtigsten Informationen über die Beschäftigung von Übungsleitern, sondern ebenfalls wertvolle Hinweise und Tipps zur Übungsleiterausbildung, zur Beantragung von Förderungen für Übungsleitern und zur rechtsicheren Vertragsgestaltung.

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Unsere Vereins-Experten über den Ratgeber “Übungsleiter für Ihren Verein engagieren”

Heiko Klages – Rechtsanwalt

Heiko Klages ist selbstständiger Rechtsanwalt mit einem Arbeitsschwerpunkt im Vereins- und Verbandsrecht. Er verfügt über umfangreiche hauptamtliche und ehrenamtliche Erfahrungen in Vereinsvorständen und beschäftigt sich intensiv mit der Organisation und Beratung von Vereinen und Verbänden. Er ist regelmäßiger Autor im Handbuch für den Vereinsvorsitzenden und gibt regelmäßig Seminare zu vereinsrechtlichen Themen.

Heiko Klages sagt über den Ratgeber: „Es vergeht eigentlich kaum eine Woche, in der mich Vereinsvorstände nicht auf das Thema Übungsleiter ansprechen. Das ist auch kein Wunder. Übungsleiter sind für viele Vereine von zentraler Bedeutung, um die Angebote des Vereins aufrecht zu erhalten. Außerdem spielen sie eine ganz wichtige Rolle für die Mitgliederbindung. Da erstaunt es nicht, wenn sich Vereinsvorstände mit dem Thema Übungsleiter intensiv beschäftigen.

Das ist auch gut so. Denn die rechtlichen Fallstricke bei der Beschäftigung von Übungsleitern sind nicht zu unterschätzen. Macht man dabei Fehler gehen Sozialversicherungsträger schnell davon aus, dass der Übungsleiter sozialversicherungspflichtig ist. Die Folge können erhebliche Nachzahlungen an Sozialversicherungsbeiträgen sein. Daher lohnt es sich, bei diesem Thema besonders sorgfältig hinzuschauen und die Absprache mit Übungsleitern und ihre Verträge regelmäßig zu überprüfen.”

Michael Röcken – Rechtsanwalt

Michael Röcken ist selbstständiger Rechtsanwalt in Bonn und berät als Schwerpunkt Vereine und Verbände auf dem Gebiet des Vereins- und Verbandsrechts, des Gemeinnützigkeitsrechts sowie des Arbeitsrechts. Gleichzeitig leitet er einen Verband als Geschäftsführer. Er ist Verfasser zahlreicher vereinsrechtlicher Publikationen, schreibt für das „Handbuch für den VereinsVorsitzenden“ und ist als Referent tätig.

Herr Röcken sagt: “In zahlreichen Sportvereinen sind Übungsleiter tätig und kümmern sich um die Ausbildung von Sportlern. Hier sind sie insbesondere für den Kinder- und Jugendbereich zuständig und stellen so eine wertvolle Ergänzung des Angebots des Vereins dar.

Wichtig bei der „Beschäftigung“ von Übungsleitern ist jedoch eine vernünftige, rechtlich saubere vertragliche Vereinbarung, welche den Aufgabenbereich des Übungsleiters konkret abgrenzt, um rechtliche und steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Dies wird für den Verein umso wichtiger, da es Übungsleitern nicht nur auf eine rein ehrenamtliche Tätigkeit ankommt. Hier ist insbesondere die sog. „Übungsleiterpauschale“ besonders interessant, da diese nunmehr auf 3.000 Euro angehoben wurde und keiner Abgabenpflicht unterliegt. Auch bei dem Bezug von Sozialleistungen kann diese weitestgehend abzugsfrei bezogen werden.

Auch die Fragen des Jugendschutzes dürfen hier nicht vernachlässigt werden, so dass eine vernünftige Vorbereitung und Durchführung zwingend erforderlich ist.”

Wir von Vereinswelt wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Einstellung und Beschäftigung von Übungsleitern.