Haftungsausschluss
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1 min | Zuletzt aktualisiert am 23.11.2023
Inhaltsverzeichnis
Sie sind als Vereinsvorsitzender erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt
Unabhängig vom Versicherungsschutz können Sie Ihre Haftungsrisiken auch dadurch minimieren, dass Sie in der Satzung, in der Finanzordnung und in der Geschäftsordnung eine detaillierte Ressortzuständigkeit regeln.
Wollen Sie sich die Chance erhalten, beispielsweise in steuerlichen Angelegenheiten von der Haftung freigestellt zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten wird einem Vorstandsmitglied übertragen, das zur Vertretung des Vereins berechtigt ist.
- Dieses Vorstandsmitglied besitzt die persönliche und fachliche Qualifikation, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist.
- Sie sorgen dafür, dass das mit den steuerlichen Angelegenheiten des Vereins betraute Vorstandsmitglied während der gesamten Amtsperiode seine persönliche und fachliche Qualifikation beibehält.
- Der übrige Vorstand praktiziert penibel die vereinbarte Ressortzuständigkeit
- Sie nehmen Ihre Überwachungspflicht wahr und werden z.B. aktiv, wenn Sie sehen, dass das verantwortliche Vorstandsmitglied wegen Krankheit nicht in der Lage ist, die übernommenen Pflichten zu erfüllen.