Erstattung von Reisekosten für Mitglieder zur MGV

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 2 months von  hbaumann.
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    Muss ein bundesweit tätiger Verein den anreisenden Vereinsmitgliedern zur Mitgliederversammlung die Reisekosten erstatten?

    hbaumann hbaumann

    Nein! Wenn er es täte, wären es für die Mitglieder steuerpflichtige Einnahmen. Das sind keine Fahrten im Auftrag des Vereins, sondern dienen der Erfüllung der Mitgliedspflichten und -rechte. Wenn ich einem bundesweit agierenden Verein beitrete, muss ich mir auch darüber im Klaren sein, dass womöglich weitere Wege anfallen, als wenn ich in meinem Ort bleibe.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden DVUDeV

    Gilt aber nicht für Beiräte und Vorstände, oder?

    hbaumann hbaumann

    Doch, auch für Vorstände!

    Nur, wenn diese Extrafahrten für den Verein machen, können ihnen die Reisekosten erstattet werden – z.B. zu Weiterbildungen, Sitzungen des Dachverbandes usw.

    Beim Vorstand können Sie das Problem der Fahrkosten aber doch über die Ehrenamtspauschale von 720 Euro pro Jahr lösen.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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