Geldspende

Geldspenden für Ihren Verein: Darauf müssen Sie achten

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Bei Spenden, offiziell Zuwendungen genannt, handelt es sich um Ausgaben, die aus Geld oder Geldeswert bestehen und den Spender belasten. Eine Gegenleistung darf ein Spender nicht erhalten. Die häufigste Form der Spende sind die Geldspenden. Daneben gibt es Sachspenden und die Aufwandsspenden.

Achten Sie speziell auch bei der Geldspende immer darauf, dass Sie den Namen, Vornamen und die Adresse des Spenders auf der Zuwendungsbescheinigung richtig vermerken. Erhalten Sie eine Barspende von einer Firma, müssen Sie die Bescheinigung auch auf die Firma ausstellen.

Zählen die jährlichen Mitgliedsbeiträge eines Vereins als eine Spende?

Ja, Voraussetzung ist allerdings, dass der Vereinszweck nicht der Freizeitgestaltung der Mitglieder dient. Das bedeutet beispielsweise: Der Beitrag eines Sportvereins ist kann nicht von der Steuer abgezogen werden, wohl aber der Beitrag eines Behindertenhilfevereins.



Wichtig:
 Verwenden Sie stets die offiziellen Muster für Zuwendungsbescheinigungen. Diese werden vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht.

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Wie kann man einem Verein Geld spenden?

Eine Geldspende erfolgt entweder in Bar oder per Überweisung auf ein Spendenkonto der Organisation. Der Spender erhält daraufhin einen Spendennachweis, auf dem Betrag und Zweck aufgeführt werden. Wird das Geld in Bar gespendet, wird ein Bareinzahlungsbeleg ausgestellt.

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Geldspenden können auf verschiedenen Arten den Weg zum Verein finden © sewcream – Aodbe Stock

Wofür benötigen Vereine Geldspenden?

Gewinne erzielen gemeinnützige Vereine nicht und sind daher auf Geldspenden angewiesen, um ihre Vereinsarbeit ausüben zu können. Neben Spenden von Geld sind auch Spenden von Sachen (Sachspenden) oftmals sehr hilfreich für gemeinnützige Vereine.

Welche Angaben müssen auf einer Spendenbescheinigung stehen?

Name des Spenders, Adresse des Spenders, Name der Organisation, Datum und Jahr, Aktenzeichen, Höhe der Spendensumme (in Ziffern und in Worten), Zweck der Spende. Wichtig ist, dass die Zuwendungsbescheinigung nicht länger als eine DIN A 4-Seite ist und die amtlichen Musterformulierungen eingehalten werden.

Gibt es Muster für Spendenbescheinigungen?

Ja, auf der Seite des Bundesfinanzministeriums gibt es fertige Muster für Spendenquittungen. Diese ausgefüllten Muster können so auch beim Finanzamt eingereicht werden.

Zweckgebundene Spenden in Vereinen: Was ist zu beachten?

In Vereinen kann die Situation auftreten, dass Mitglieder oder externe Personen Spenden für einen spezifischen Zweck, wie zum Beispiel den Kauf von Büromaterial, leisten möchten. Hierbei stellen sich oft Fragen bezüglich der Verbuchung solcher Spenden und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen.

  1. Verbuchung im ideellen Bereich: Auch wenn die Spende für konkrete, materielle Anschaffungen wie Büromaterial gedacht ist, kann sie im ideellen Bereich des Vereins verbucht werden. Dies ist wichtig, da solche Anschaffungen letztlich dem Satzungszweck des Vereins dienen.
  2. Ausstellung von Spendenbescheinigungen: Ein gemeinnütziger Verein kann für solche zweckgebundenen Spenden problemlos Spendenbescheinigungen ausstellen. Wichtig ist, dass die Spende tatsächlich für den gemeinnützigen Zweck verwendet wird.
  3. Vereine ohne Gemeinnützigkeit: Sollte der Verein nicht als gemeinnützig anerkannt sein, ist es nicht möglich, steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigungen auszustellen. In diesem Fall kann lediglich eine Empfangsbestätigung gegeben werden.
  4. Zweckbetrieb und Spenden: Der Begriff „Zweckbetrieb“ bezieht sich auf eine steuerliche Klassifizierung. Entscheidend für die Spendenannahme und -verwendung ist, dass die Gelder dem gemeinnützigen Satzungszweck des Vereins zugutekommen. Auch wenn bestimmte Aktivitäten des Vereins als Zweckbetrieb laufen, können Spenden dafür verwendet werden, sofern sie dem Satzungszweck dienen.

Insgesamt ist es also möglich und zulässig, zweckgebundene Spenden anzunehmen und dafür Spendenbescheinigungen auszustellen, solange die Verwendung der Mittel im Einklang mit dem gemeinnützigen Zweck des Vereins steht.