Spenden

Anders als beim Sponsoring sind bei Spenden keine Gegenleistungen zu verrichten. Dabei gilt zu beachten, dass nur Geld- oder Sachzuwendungen als Spenden steuerlich berücksichtigt werden können. Die Abzugsfähigkeit von Nutzungen und Leistungen ist generell ausgeschlossen. Als Ausnahme gilt, wenn jemand auf den Ersatz von Aufwendungen verzichtet. Zu den in der Vereinspraxis erstattungsfähigen Aufwendungen gehören beispielsweise Fahrtkosten, Internetkosten, Telefongebühren oder Übernachtungskosten.

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Rückspende der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale

Ein Verein, der seinen Betreuern, Leitern und Trainern die Übungsleiterpauschale auszahlt, muss auch wirtschaftlich in der Lage sein, diese zu bezahlen. Er darf also die Empfänger nicht schon im Vorhinein dazu verpflichten, den Betrag zurück zu... weiterlesen ›

Vereinsrecht: Wann darf ein Verein Spenden sammeln?

Nicht nur bei Ereignissen wie dem Jahrhunderthochwasser im Frühsommer 2013 werden Vereinsvorstände oft mit Fragen und Anträgen der Mitglieder konfrontiert nach dem Motto: „Da muss man doch Spenden sammeln um zu helfen!“ Aus der Zeitung hat... weiterlesen ›