Spenden

Anders als beim Sponsoring sind bei Spenden keine Gegenleistungen zu verrichten. Dabei gilt zu beachten, dass nur Geld- oder Sachzuwendungen als Spenden steuerlich berücksichtigt werden können. Die Abzugsfähigkeit von Nutzungen und Leistungen ist generell ausgeschlossen. Als Ausnahme gilt, wenn jemand auf den Ersatz von Aufwendungen verzichtet. Zu den in der Vereinspraxis erstattungsfähigen Aufwendungen gehören beispielsweise Fahrtkosten, Internetkosten, Telefongebühren oder Übernachtungskosten.

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