Übungsleiterpauschale Rückwirkend

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 10 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden seppo

    Liebe Community,

    eine Frage zur Ehrenamtspauschale und Übungsleiter Pauschale.

    Ist es möglich, diese Rückwirkend für Tätigkeiten aus den Jahren 2017 und 2018 anzurechnen und damit auszubezahlen?

    Liebe Grüße
    Seppo

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Da ja für diese Jahre bestimmt schon die Jahresabschlüsse erfolgt sind, kann nicht mehr rückwirkend gezahlt werden. Außerdem gilt im Steuerrecht immer das Jahr des Geldzuflusses. Wenn also diese Summen im Jahr 2020 nachgezahlt würden, überstiegen sie die Höchstgrenzen und es würden Steuern anfallen.

    H. Baumann

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