Steuern

Anders als beispielsweise bei Einzelhändlern, der für die Einkünfte aus seinem Gewerbebetrieb eine Einkommenssteuer zahlen muss, unterliegen gemeinnützige Vereine mit ihren Einkünften aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbereich der Körperschaftssteuer. Dabei gilt allerdings die Voraussetzung, dass Sie mit Ihrem Verein die gegenwärtig geltende Besteuerungsgrenze von 35.000 Euro und auch den Freibetrag für Körperschaftssteuer von 5.000 Euro überschreiten.

Top Themen

Umsatzsteuer beim Verein: Tipps für Schatzmeister

Eintrittsgelder für Veranstaltungen, der Verkauf von Speisen oder Sponsoring: Ein Leistungsaustausch dieser Art verpflichtet Vereine zur Zahlung der Umsatzsteuer. Unter bestimmten Umständen sind Vereine – ähnlich wie Unternehmen – jedoch von der... weiterlesen ›

Steuererklärung im Verein

Das Finanzamt übernimmt dabei die Aufgabe, den Verein in punkto Ausrichtung und Umsatz zu überprüfen. Wo aber liegen hier die Grenzen zur Steuerpflicht? Diese und andere Fragen werden in unserem Ratgeber zum Thema Steuererklärung im Verein... weiterlesen ›

Freistellungsbescheid beim Verein – einfach erklärt

Liegen die Voraussetzungen dafür vor, dass Ihr Verein als gemeinnützig anzuerkennen ist, erlässt das Finanzamt den so genannten Freistellungsbescheid. Dabei handelt es sich um Steuerbefreiungen, welche die Körperschafts- sowie unter Umständen die... weiterlesen ›

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist die „Einkommensteuer“ des Vereins So wie ein Einzelhändler für die Einkünfte aus seinem Gewerbebetrieb Einkommensteuer zahlen muss, unterliegen gemeinnützige Vereine mit ihren Einkünften aus einem wirtschaftlichen... weiterlesen ›