Steuern
Steuern
1 min | Zuletzt aktualisiert am 08.12.2023
Anders als beispielsweise bei Einzelhändlern, der für die Einkünfte aus seinem Gewerbebetrieb eine Einkommenssteuer zahlen muss, unterliegen gemeinnützige Vereine mit ihren Einkünften aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbereich der Körperschaftssteuer. Dabei gilt allerdings die Voraussetzung, dass Sie mit Ihrem Verein die gegenwärtig geltende Besteuerungsgrenze von 35.000 Euro und auch den Freibetrag für Körperschaftssteuer von 5.000 Euro überschreiten.