Ehrenamtspauschale

Die Ehrenamtspauschale ist ein persönlicher Steuerfreibetrag in Höhe von 840 €/Jahr Bei der Ehrenamtspauschale handelt es sich um einen JAHRES-Freibetrag. Das heißt, man muss nicht das ganze Jahr über ehrenamtlich tätig sein, um den vollen Betrag erhalten zu können! Da stellt sich natürlich die Frage, welche Personengruppen konkret begünstigt werden?

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Minijobs für den Vereinsvorstand

Kann man Geld für den Vorstand trotz Ehrenamt erhalten? Möglichkeit 1: Minijob hat nichts mit Vorstandstätigkeit zu tun Bietet der Verein Minijobs an, die nichts mit dem ehrenamtlichen Vorstandsamt zu tun haben, können sich hierauf natürlich... weiterlesen ›

Ehrenamtliche Vorstandsmitglieder

Als Vorstand haben Sie mit der Amtsannahme die Aufgabe übernommen, den Verein ordnungsgemäß zu führen. Verstoßen Sie schuldhaft gegen diese Pflicht, haften Sie dem Verein gegenüber auf Ersatz des dadurch entstehenden Schadens. Was so noch... weiterlesen ›

Verschaffen Sie sich Sicherheit beim Mindestlohn!

Die sogenannte Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung ist zum 01.08.2015 in Kraft getreten und sie betrifft auch etwaige Minijobber in Ihrem Verein: Sie wissen: Wer ehrenamtlich tätig ist, ist beim Mindestlohn außen vor (§ 22 Abs. 3... weiterlesen ›