Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer

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Erbschaften so häufig wie nie zuvor

Noch nie zuvor sind in einem solchen Umfang Vermögenswerte vererbt worden wie gegenwärtig. Und in den nächsten Jahren wird das anhalten. Das liegt daran, dass infolge der „Gründerjahre“ in den fünfziger und sechziger Jahren ein erheblicher Teil an Vermögenswerten geschaffen wurde, der jetzt vermehrt in den Nachlass fällt. Das Thema Erbschaftssteuer wird also immer wichtiger.

Deshalb überrascht es nicht, dass das so genannte Erbschaftsmarketing für Vereine immer mehr an Bedeutung gewinnt. Mit Erbschaftsmarketing ist gemeint, dass möglichst viele Personen – Mitglieder wie Nichtmitglieder – bei ihrem letzten Willen auch Ihren Verein bedenken. Diese Entwicklung wird noch dadurch begünstigt, dass gemeinnützige Vereine von der Erbschaftsteuer befreit sind.

Achtung: Erbschaftsspenden können nicht in der gleichen Weise akquiriert werden wie sonstige Spenden. Einen Verein im Testament zu berücksichtigen, erfordert ein ganz besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Spender und dem Verein. In der Regel sind schon jahre- oder jahrzehntelang größere oder auch Großspenden an den Verein vorausgegangen. Der Spender hatte Zeit, sich davon zu überzeugen, dass sein Vermögen „ordentlich“ angelegt und „nicht verjubelt“ wird.

Zuwendungen an gemeinnützige Vereine sind von der Erbschaftssteuer befreit.

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