
Freistellungsbescheid beim Verein – einfach erklärt
Liegen die Voraussetzungen dafür vor, dass Ihr Verein als gemeinnützig anzuerkennen ist, erlässt das Finanzamt den so genannten Freistellungsbescheid. Dabei handelt es sich um Steuerbefreiungen, welche die Körperschafts- sowie unter Umständen die Gewerbesteuer betreffen. Lesen Sie hier mehr zum Freistellungsbescheid im Verein.
Was ist ein Freistellungsbescheid?
Unter einem Freistellungsbescheid wird ein vom Finanzamt ausgestellter Bescheid verstanden. Darin wird festgestellt, dass Ihr Verein von der Körperschaftsteuerpflicht freigestellt ist.
Für den Fall, dass Sie mit Ihrem Verein auch steuerpflichtige Einnahmen erzielt haben, erlässt das Finanzamt gegebenenfalls einen Körperschaftsteuerbescheid. Der stellt dann immer zugleich auch klar, dass Ihr Verein nur die festgesetzte Körperschaftsteuer zahlen muss, darüber hinaus aber von der Körperschaftsteuer freigestellt ist.
Welche Vorteile hat ein Freistellungsbescheid für Vereine?
Wenn Ihr Verein „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke“ (siehe Abgabenordnung, kurz: AO § 52) verfolgt, kann das Finanzamt die sogenannte Gemeinnützigkeit bescheinigen. Damit geht auch die Möglichkeit einher, einen Freistellungsbescheid zu beantragen, der die Körperschaftssteuer betrifft.
Die Körperschaftssteuer für Vereine lässt sich als Pendant zu Lohn- und Einkommensteuer bei Beschäftigten und Selbstständigen betrachten: Sobald Einnahmen bzw. Umsätze erwirtschaftet werden, fallen Steuern an. Diese Steuerlast entfällt bei gemeinnützigen Vereinen mit Freistellungsbescheid – allerdings nur, wenn die Einnahmen unter der Grenze 35.000 Euro (Stand: September 2022) liegen.
Wie kann ich einen Freistellungsbescheid beantragen?
Um einen Freistellungsbescheid zu erhalten, ist es notwendig, dass Ihr Verein beim zuständigen Finanzamt einen Antrag vorlegt. Das Formular für den Antrag auf Freistellung bekommen Sie entweder bei der Behörde direkt oder online zum Download (Formular variiert je nach Landesamt für Steuern). Zudem benötigen Sie folgende Dokumente, die Sie dem Antrag in Kopie beilegen:
- Satzung
- Vereinsregisterauszug
- Informationen zur Regelung der Mitgliedsbeiträge
Das Finanzamt erlässt im Folgenden einen Verwaltungsakt. Aus dem Feststellungsbescheid wird ersichtlich, ob dem Antrag auf Freistellung stattgegeben wurde. Der Bescheid informiert Sie ebenfalls darüber (unter Buchstabe E), ob Ihr Verein Zuwendungsbestätigungen, also beispielsweise steuerbegünstigte Spendenquittungen, ausstellen darf.
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