Vorteilsrechte
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Inhaltsverzeichnis

Die so genannten Vorteilsrechte der Mitglieder sind im Gesetz nicht geregelt

Gemeint sind die Rechte der Vereinsmitglieder, die sich aus der Beteiligung an der Verfolgung des gemeinsamen Vereinszwecks ergeben, wie die Mitbenutzung der Vereinsräume und Vereinseinrichtungen (z. B. Sportplatz und Sportgeräte oder Musikinstrumente) und die Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins (z. B. Vereinsfeste) sowie den Bezug der Vereinszeitschrift (soweit vorhanden).

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