Wahlausschuss
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Wenn Wahlen anstehen, wird häufig ein Wahlvorstand gebildet

Das ist auch dann zulässig, wenn es in der Satzung nicht vorgesehen ist. Aufgabe des Wahlausschusses ist es, die Wahl ordnungsgemäß vorzubereiten durchzuführen sowie das Wahlergebnis festzustellen. Dazu gehört, dass der Wahlausschuss die Zahl der wahlberechtigten Mitglieder ermittelt und auch prüft, ob die Kandidaten die satzungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen, um gewählt werden zu können.

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