Befangenheit: Wann ist ein Mitglied stimmberechtigt?
Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Mitgliederversammlung darüber beschließen soll, ob mit dem betreffenden Mitglied ein Rechtsgeschäft vorgenommen (z. B. Abschluss eines Grundstückskauf-, Miet-, Pacht- oder Arbeitsvertrags) oder ein Rechtsstreit mit dem Mitglied begonnen bzw. beendet werden soll. Gleiches gilt bei Beschlussfassungen im Vorstand.
Weitere Einzelheiten: Ausschluss des Stimmrechts.
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