Geschäftsstelle

Geschäftsstelle

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Inhaltsverzeichnis

Ab einer bestimmten Vereinsgröße ist eine Geschäftsstelle sinnvoll

Die rechtliche Grundlage dafür muss die Satzung liefern. Deshalb empfiehlt es sich, von vornherein eine Regelung in die Satzung aufzunehmen, die grundsätzlich die Einrichtung einer Geschäftsstelle ermöglicht. Ob und ab wann sie dann tatsächlich unterhalten wird, kann der Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung vorbehalten bleiben.

Von der Größe des Vereins hängt es auch ganz entscheidend ab, welche Aufgabe die Geschäftsstelle hat. Zu ihren Kernaufgaben gehören auf jeden Fall folgende Tätigkeiten:

  • Führung des Schriftverkehrs,
  • Zuständigkeit für die Postbearbeitung,
  • Führung und Bearbeitung der Mitgliederkartei,
  • Einkauf von Büroartikeln,
  • Beratung von (potenziellen) Neumitgliedern,
  • Wahrnehmung von Registraturarbeiten.

Dort, wo sich die Geschäftsstelle befindet, hat der Verein seinen Verwaltungssitz

Der Verwaltungssitz muss nicht zwingend mit dem Vereinssitz übereinstimmen, auch wenn dies meist der Fall sein wird. Speziell dann, wenn der Verein noch klein ist, können Vereins- und Verwaltungssitz auseinander fallen.



Beispiel:
Der Sitz des Vereins befindet sich in Bonn, der 1. Vorsitzende wohnt in Koblenz und erledigt die gesamten Verwaltungsarbeiten des Vereins von seinem häuslichen Arbeitszimmer aus. Dann befindet sich der Verwaltungssitz des Vereins in Koblenz.

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