Gründungsmitglieder

Gründungsmitglieder

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Inhaltsverzeichnis

Eine bestimmte Anzahl von Gründungsmitgliedern ist gesetzlich nicht vorgeschrieben

Wie viele Gründungsmitglieder braucht ein Verein: Soll der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden, muss die Satzung allerdings von mindestens 7 Gründungsmitgliedern unterschrieben werden. Für die Gründung eines nicht rechtsfähigen Vereins genügen dagegen auch 2 Mitglieder.



Wird bei der Gründung eines rechtsfähigen Vereins die Mindestzahl von 7 Mitgliedern nicht erreicht, kann die Anmeldung des Vereins zur Eintragung ins Vereinsregister zunächst nicht erfolgen. Das ist erst dann möglich, wenn weitere Mitglieder aufgenommen wurden, sodass die Satzung schließlich von 7 Mitgliedern unterzeichnet werden kann.



Achtung: Gründungsmitgliedern können in der Satzung Sonderrechte eingeräumt werden.



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Gesetzlich ist eine gewisse Anzahl von Gründungsmitgliedern nicht vorgeschrieben. Soll der Verein jedoch ins Vereinsregister eingetragen werden, müssen sieben Mitglieder die Satzung unterschreiben. Soll ein nicht rechtsfähiger Verein gegründet werden, reichen die Unterschriften von zwei Mitgliedern.
Ist das der Fall, kann eine Anmeldung des Vereins zur Eintragung ins Vereinsregister vorerst nicht stattfinden. Dann müssen weitere Mitglieder aufgenommen werden, sodass sieben Mitglieder unterschreiben können.