Gründungsversammlung
Beschluss der Satzung
Wichtigste Aufgabe der Gründungsversammlung ist es sicherzustellen, dass die Gründungsmitglieder dem Verein beitreten und die Satzung beschließen, die für den Verein verbindlich sein soll. Diese muss von (mindestens) 7 Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.
Anschließend wird auf der Basis der zuvor beschlossenen Satzung der Vorstand gewählt. Zu dessen wichtigsten Aufgaben gehört es dann, den Verein beim Vereinsregister zur Eintragung anzumelden. Über die Gründungsversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das bei der Anmeldung zur Antragung des Vereins in das Vereinsregister vorgelegt werden muss.
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