Änderung des Vereinszwecks

Änderung des Vereinszwecks

© BrunoWeltmann l Adobe Stock
Inhaltsverzeichnis

Die Änderung des Vereinszwecks erfordert die Zustimmung aller Mitglieder. Die Zustimmung der Mitglieder, die an der Mitgliederversammlung nicht teilnehmen, kann schriftlich erfolgen.



Bereits die Stimmenthaltung oder die ungültige Stimme eines einzigen Mitglieds kann die wirksame Änderung des Vereinszwecks zunichte machen. Und je größer der Verein ist, desto schwieriger wird es, die Zustimmung sämtlicher Mitglieder zu erreichen.

Praxis-Tipp:



Die Vereinssatzung kann vorsehen, dass die Änderung des Satzungszwecks nicht einstimmig beschlossen werden muss, sondern beispielsweise eine 3/4-Mehrheit ausreicht. Diese Regelung sollte bereits bei der Gründung des Vereins in die Satzung aufgenommen werden.



Möchten Sie mehr zum Thema „Änderung des Vereinszwecks“ erfahren? Dann klicken Sie hier und testen Sie „Verein & Vorstand aktuell“ 30 Tage kostenlos!