Mitgliederversammlung

Das oberste Organ eines jeden Vereins ist die Mitgliederversammlung (§ 32 BGB). Oft wird sie in der Praxis auch gerne als Hauptversammlung bezeichnet. Die Mitgliederversammlung wird direkt vom Vorstand einberufen und entscheidet in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand oder einem anderen durch die Satzung bestimmten Organ entschieden werden können. Feste Termine sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden in der Regel durch die Satzung bestimmt.

Top Themen

Nachgereichte Anträge in der Mitgliederversammlung

Vielleicht haben Sie das auch schon einmal erlebt: Während einer Mitgliederversammlung stellt ein Mitglied den Antrag, noch über ein bestimmtes Thema debattieren und abstimmen zu wollen. Nur – in der Einladung und Tagesordnung zu dieser... weiterlesen ›