Warum Sie das Bürgerliche Gesetzbuch unbedingt kennen müssen.

Warum Sie das Bürgerliche Gesetzbuch unbedingt kennen müssen.

© Ingo Bartussek l Adobe Stock

Ein neues Urteil bereitet mir ehrlich gesagt ein wenig Sorgen. Es geht um folgendes:

Ein junges Vereinsmitglied ließ sich von seiner Großmutter zu einem Wettkampf ihres Vereins bringen. Die Großmutter ist kein Mitglied des Vereins.

Auf dem Weg zum Wettkampf passierte es. Die hilfsbereite Großmutter verunglückte mit dem Pkw. Sie wandte sich an den Verein und wollte Kostenersatz für eine nach dem Unfall erforderliche Zahnbehandlung sowie eine neue Brille. Die Versicherung des Vereins staunte nicht schlecht – und zahlte nicht. Doch das Oberlandesgericht Celle stellte sich in seinem Urteil vom 16.10.2014, Az. 5 U 16/14 auf die Seite der Klägerin.

Richtig sei zwar, dass es sich bei der Geschädigten nicht um ein Vereinsmitglied handelt. Aber: Die Übernahme des Fahrdienstes durch die Großmutter erfolgte im Interesse des Vereins. Und dann greift § 683 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dort heißt es:

„Entspricht die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. In den Fällen des § 679 steht dieser Anspruch dem Geschäftsführer zu, auch wenn die Übernahme der Geschäftsführung mit dem Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch steht.“

Übersetzt:

Wenn die Übernahme einer Tätigkeit dem Interesse des Vereins entspricht muss er auch die hierdurch entstehenden Aufwendungen tragen – bis hin zu Kostenersatz bei einem Unfall. Das ergibt sich zudem aus § 670 NGB („Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.“)

Das Urteil ist brisant und ich empfehle Ihnen, mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen, ob solche Fälle abgedeckt sind. Zur Not bleibt nur, den Versicherungsschutz entsprechend auszuweiten. Ein wenig habe ich das Gefühl, als hätte das Gericht mit dieser Entscheidung die Büchse der Pandora geöffnet …

Möchten Sie mehr zu dem Thema erfahren? Dann klicken Sie hier und testen Sie das „Handbuch für VereinsVorsitzende“ 14 Tage kostenlos!