Ein Mann in einem Jeansshirt hält einen Kugelschreiber in der rechten Hand und tippt auf einer Tastatur. In der Mitte ist ein Icon einer Checkliste für Versicherungen.

Versicherungen im Verein

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Vereine brauchen aufgrund ihrer individuellen Besonderheiten ganz spezielle Versicherungskonzepte

Egal ob Training, Wettkampf oder Veranstaltung, Vereinsaktivitäten erfordern häufig viel Zeit für Planung und Vorbereitung. Doch unvorhersehbare Schadensfälle können immer passieren, egal wie gut die Planung verläuft. 

Bei einem Vereinsfest könnte ein Besucher über ein falsch verlegtes Kabel stolpern und sich den Arm brechen. Durch die Beeinträchtigung seiner Gesundheit, verklagt er den Verein auf Schmerzensgeld. Damit diese Unannehmlichkeiten nicht noch größere Probleme verursachen, ist es umso wichtiger im Ernstfall abgesichert zu sein.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Versicherungen für Vereine zur Verfügung stehen und welche nötig sind, um sorgenfrei der Vereinstätigkeit nachgehen zu können. 

Welche Vereinsversicherung ist für Vereine sinnvoll?

Jeder Verein hat unterschiedliche Strukturen und individuelle Risiken, deswegen sind die folgenden Vereinsversicherungen nicht für jeden Verein zwingend nötig. 

Die verschiedenen Versicherungen sollten jedoch mit einem Experten auf ihre Notwendigkeit geprüft werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Da sich das Vereinsleben zum Großteil auf die Freizeit beschränkt, ist es umso wichtiger, dass diese durch die richtige Absicherung auch sorgenfrei bleibt.

Es stehen viele Vereinsversicherungen zur Auswahl, für welche entscheiden Sie sich? 

Vereinshaftpflichtversicherung

Die Vereinshaftpflichtversicherung ist ganz klar die wichtigste Versicherung für jeden Verein, denn Vereine unterliegen einem erheblichen Haftungsrisiko. 

Sie deckt Personen- und Sachschäden an Dritten, die während der Vereinstätigkeit auftreten können. Denn schließlich können viele Fehler entstehen, z.B. beim Thema Steuern oder Spenden. Ohne einen Haftflicht-Versicherungsschutz für den Verein können aus solchen Fehlern enorme Zahlungsansprüche entstehen und somit den haftenden Vorstand oder den gesamten Verein wirtschaftlich stark beeinträchtigen.

Jede für den Verein tätige Person, egal ob ehrenamtlich oder fest angestellt, ist im Rahmen der Vereinshaftpflicht versichert. Dies ist wichtig, da bei Vereinsaktivitäten die Privathaftpflichtversicherung der einzelnen Vereinsmitglieder nicht sofort greift.

Vereinsunfallversicherung

Die Gruppen-Unfallversicherung für Vereine ist das ideale Basispaket aus den wichtigsten Leistungen einer Unfallversicherung. 

Versicherbar sind im Rahmen der Vereinsunfallversicherung 

  • die Vorstände, 
  • die Mitglieder 
  • ehrenamtliche Helfer. 

Sowohl Unfälle im Rahmen der Vereinstätigkeit als auch Unfälle auf dem Weg zum Ort der Tätigkeit sind mitversichert. Die Unfallversicherung deckt z. B. auch Behandlungskosten und Reha-Kosten ab.

Tipp

Tipp: Durch die gesetzliche Unfallversicherung, getragen von den Berufsgenossenschaften, kann Ihr gemeinnütziger Verein dort seine gewählten oder beauftragten Ehrenamtler versichern. Erfahren Sie hier mehr zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Vereinsrechtsschutzversicherung

Da es in der heutigen Zeit immer öfter zu Gerichtsverfahren kommt, kann eine Vereinsrechtsschutzversicherung sehr sinnvoll sein. Es handelt sich um eine Rechtsschutzversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse der Vereine zugeschnitten ist.

  • vertritt die rechtlichen Interessen des Vereins und 
  • unterstützt bei Rechtsstreitigkeiten. 

Hier sind einige typische Leistungen, die eine Vereinsrechtsschutzversicherung umfassen kann:

  1. Gerichtskosten: Deckt die Kosten im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren, wie Gerichtsgebühren, Kosten für Zeugen und Sachverständige sowie Gerichtsvollzieherkosten.
  2. Anwaltskosten: Die Versicherung übernimmt die Kosten für Rechtsberatung und die Beauftragung eines Anwalts, um den Verein in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.
  3. Strafrechtlicher Rechtsschutz: Schutz vor strafrechtlichen Vorwürfen gegen den Verein oder seine Vertreter, einschließlich der Kosten für die Verteidigung vor Gericht.
  4. Zivilrechtlicher Rechtsschutz: Deckt rechtliche Streitigkeiten mit Dritten, wie Vertragsstreitigkeiten, Schadenersatzforderungen oder andere zivilrechtliche Ansprüche
  5. Arbeitsrechtlicher Rechtsschutz: Hilft bei arbeitsrechtlichen Konflikten, wie z.B. Kündigungen, Arbeitsvertragsstreitigkeiten oder Arbeitsunfällen.
  6. Steuerrechtlicher Rechtsschutz: Unterstützung bei steuerrechtlichen Fragen und Konflikten mit Finanzbehörden.
  7. Rechtsschutz im Internet: Schutz vor rechtlichen Konflikten im Zusammenhang mit der Online-Präsenz des Vereins, wie z.B. Datenschutzverletzungen oder Urheberrechtsverletzungen.

Die genauen Leistungen und Bedingungen können je nach Versicherungsanbieter und Tarif variieren. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz den individuellen Bedürfnissen und Risiken des Vereins entspricht.

D&O und Vermögensschadenhaftpflicht

Wird der Verein größer und nimmt Geld von Mitgliedern oder Dritten ein, dann ist es wichtig, den Verein und die Organe abzusichern. 

Die Director‘s and Officer’s Haftpflichtversicherung schützt Vorstände, Geschäftsführer usw. bei fehlerhaften Handlungen, die zu einem Schaden gegenüber Dritten geführt haben vor der Vollstreckung in das Privatvermögen. 

Vergisst der Vorstand zum Beispiel die rechtzeitige Beantragung von Fördergeldern, erleidet der Verein dadurch einen Vermögensschaden, für den das Organ als Privatperson, vom Geschädigten in Anspruch genommen wird. 

Die Versicherung prüft dann die Frage der Haftung und leistet entweder Abwehr oder Schadenersatz.

Die beiden Vereinsversicherungen schützen in Kombination optimal Ihre Vermögenswerte:

  • Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt das Vermögen der Organisation.
  • Die D&O schützt hingegen das Privatvermögen der Organe.
Jugendliche spielen Fußball. Jetzt erfahren Sie unter anderem, was die Veranstalterhaftpflicht ist und warum Sie sie bei der Organisation größerer Veranstaltungen wie zum Beispiel Fußballspielen in Erwägung ziehen sollten.
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Veranstalterhaftpflicht

Bei

  • größeren Veranstaltungen mit höheren Teilnehmerzahlen, 
  • Restaurationen 
  • besonderen Risiken 

braucht der Verein zusätzlichen Schutz. 

Die Veranstalterhaftpflicht deckt Sach- und Personenschäden während des vereinbarten Zeitraums ab, für die den Verein ein Verschulden trifft. Hier können die Kosten schnell das gesamte Vereinsvermögen übersteigen, falls keine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Inhaltsversicherung

Die Inventarversicherung bzw. Inhaltsversicherung für Vereine deckt Schäden durch 

  • Feuer, 
  • Wasserschäden 
  • Sturm, 
  • Hagel,
  • Einbruchdiebstahl. 

Die Inhaltsversicherung ist das gewerbliche Pendant zur Hausratversicherung. 

Eine Inventarversicherung ist unverzichtbar, um große finanzielle Risiken im Schadensfall abzuwehren.

Durch die Police werden Räumlichkeiten und Gegenstände gegen etwaige Schäden versichert.  So können Sie beruhigt alle geplanten Aktionen durchführen und die von eventuellen Schäden betroffenen Sachen neu beschaffen bzw. reparieren lassen.

Vereinselektronikversicherung

Moderne Technik ist inzwischen fester Bestandteil eines jeden Vereinslebens. Die Neuanschaffung oder Reparatur von PCs, Telefon, Großbildleinwänden und Soundsystem kann schnell teuer werden. 

Damit Ihr Verein gegen so einen Schadenfall optimal abgesichert ist, sollten Sie eine Elektronikversicherung abschließen. 

Die Elektronikversicherung ergänzt außerdem den Versicherungsschutz der Inventarversicherung um die Risiken des Kurzschlusses, der Bedienfehler oder der Ungeschicklichkeit. Ebenfalls versichert ist der einfache Diebstahl, ohne Einbruch.

Welche Zusatzversicherungen für Vereine gibt es?

Versicherungen für Reiseveranstalter und Reisevermittler

Viele Vereine machen neben den normalen Tätigkeiten auch Ausflüge und Reisen wie etwa Ferienfreizeitfahrten, bei denen der Verein als Reiseveranstalter auftritt. Dies hat nicht nur schöne Seiten, sondern auch Risiken. Damit Ihr Verein optimal gegen etwaige Risiken abgesichert ist, lohnt es sich für solche Veranstaltungen eine Reiseveranstalterhaftpflicht abzuschließen.

Dienstfahrtversicherung

Falls Vereinsmitarbeiter, dienstliche Fahrten mit Ihrem privaten PKW für Vereinszwecke erledigen, ist die Dienstfahrtversicherung eine sinnvolle Zusatzversicherung. Verursacht hier der Mitarbeiter während einer Dienstfahrt einen Schaden, leistet die Versicherung für Vereine und Verbände den entstandenen Schaden und verhindert so eine Höherstufung der privaten KFZ-Versicherung.

Fazit: Eine Vereinsversicherung ist unerlässlich!

Vereine brauchen im Vergleich zu Privatpersonen oder Unternehmen andere Versicherungskonzepte. Es existieren zahlreiche Versicherungen, die sich an den Bedürfnissen und den Budgets der Vereine orientieren. 

Bei der Wahl der richtigen Vereinsversicherung kommt es zuerst darauf an, welche Tätigkeit laut Satzung Ihr Verein ausübt. Daraus lässt sich erschließen, welche Aufgaben sowie Ziele der Verein verfolgt und welche spezifische Risiken sich daraus ergeben.

Um im Ernstfall abgesichert zu sein, sind bestimmte Versicherungen (z. B. Haftpflichtversicherung) für Ihren Verein unerlässlich, andere hingegen optional (wie etwa die Vereinselektronikversicherung).

Erkundigen Sie sich deshalb ganz genau, welche für Ihren Verein in Frage kommt, damit Sie weiterhin sorglos Ihre Tätigkeiten ausüben können. 

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FAQ zum Thema Vereinsversicherungen

Wenn öfter Dienstfahrten anstehen, ist es für Vereine sinnvoll, eine Dienstfahrtversicherung abzuschließen.
Ein gemeinsam genutztes Fahrzeug zum Beispiel einen Bulli für einen Fußballverein versichert man am besten, indem der Verein als Halter und Versicherungsteilnehmer eingetragen werden. Sie können zusätzlich eine Privatperson mit ins Spiel bringen, falls diese eine günstigere Versicherung besitzt. Dafür wird diese jedoch auch im Falle eines Unfalls hochgestuft.
Durch eine Inhaltsversicherung werden Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl gedeckt.
Eine Veranstalterhaftpflicht empfiehlt sich bei größeren Veranstaltungen mit höheren Teilnehmerzahlen, Restaurationen und besonderen Risiken.
Die Gerichts- und Anwaltskosten deckt die Vereinsrechtsschutzversicherung.
Vereine sollten auf keinen Fall auf die Vereinshaftpflichtversicherung verzichten.