Ein Mitglied hat gekündigt und möchte die Kündigung rückgängig machen.

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 9 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Borreliose

    Ist der Verein verpflichtet, dieser widerrufenen Kündigung stattzugeben? Wir sind eigentlich froh, dass diese Person gekündigt hat.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Die Austrittserklärung kann mit Zustimmung des Vereins (Vorstandes) zurückgenommen werden, solange der Austritt noch nicht vollzogen ist. Wird z.B. der Austritt zum 31.12. des Jahres wirksam – wie bei vielen Vereinen -, kann er bis zu diesem Datum widerrufen werden. Den Widerruf muss allerdings der Verein (Vorstand) annehmen.

    Ist der Austritt bereits wirksam geworden, muss das ehemalige Mitglied einen neuen Aufnahmeantrag stellen.

    H. Baumann
    kontakt@vorstandswissen.de

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