Mitgliederaufnahme / Satzung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 years, 4 months von  Tom.
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    Gute Tag, in unserem Verein wurden Mitglieder aufgenommen. Diesen Mitgliedern wurde die Aufnahme vom Geschäftsführer schriftlich bestätigt. Jetzt stellt sich heraus. dass die Namen der neuen Mitglieder laut Satzung acht Tage vor der Aufnahmesitzung am Clubhaus hätten ausgehängt werden müssen. Das hat das Sekretariat leider vergessen. Ist die Aufnahme der Mitglieder trotzdem rechtskräftig ? Wer trägt die Verantwortung für diesen Fehler ? Freue mich auf Antworten.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Der Aushang von Namen im Clubhaus, unabhängig der alten Datenschutzverordnung oder der neuen Datenschutzverordnung, fußend auf der DSGVO, ist immer von der Einwilligung dieser Person abhängig. Ohne Einwilligung kein Aushang. Gem. der neuen DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) die seit 25.5. in Kraft getreten ist sind dies personenbezogene und somit besonders schützenswerte Daten. Ein Verstoß hätte unter Umständen erhebliche Strafen zu Folge. Somit ist diese Satzungsregelung gegen geltendes Recht und unwirksam.
    Unabhängig davon sind Aufnahmen, wenn Sie angenommen wurden immer gültig. Dabei ist zu beachten wer einem Mitgliedsantrag zustimmen darf. Zumeist ist dies der Vorstand alleine.

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