Satzungsänderung bei Vorstandswahlen

  • Dieses Thema hat 0 Antworten und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 8 months von  MartinP.
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    Hallo, wenn ein Kandidat zu Vorstandswahl nicht anwesend sein kann, muss die Bereitschaft zur Kandidatur und Annahme schriftlich Vorhandensein oder reicht dies auch Telefonisch und muss das in der Satzung eingetragen sein. Und was Passiert wenn der Kandidat kurzfristig verhindert ist und nicht erreichbar.
    Vielen Dank
    Martin Pialek

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