Satzungsänderung des Schulvereins : Aufnahme der Mensabetreibung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 1 month von  Mensamutter.
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    Wir (ca. 40 Mütter) betreiben ehrenamtlich die Schulmensa der Grund- und Gemeinschaftsschule Barmstedt. Wir sind vor kurzem daraufhingewiesen worden, das die Mensa in die Satzung des Schulvereins aufgenommen werden muß, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden. Nächste Woche geht die Einladung zur Mitgliedersitzung raus. Was muß da drin stehen, damit wir darüber einen Entschluß fassen können ? Muß der Wortlaut der Änderung in der Einladung stehen?
    Ich wäre sehr dankbar für Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen
    A. Vajen

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo Mensamütter,
    sie wollen also eine Satzungsänderung beschließen. Über die Formulierung der Satzungsänderung sollten Sie einen Rechtsbeistand hinzuziehen oder Sie formulieren die Änderung selber.
    Wichtig sind danach folgende Punkte:
    – Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss termingerecht erfolgen.
    – Die Einladung muss an alle Mitgliederverschickt werden.
    – Die Tagesordnung muss den Tagesordnungspunkt „Satzungsänderung““ enthalten
    – Die Satzungsänderung muss beigelegt werden
    – Die Versammlung muss ordnungsgemäß geleitet und protokolliert werden.
    – Die Satzungsänderung (wenn sie denn beschlossen ist) ist vom Vorstand – durch eine vertretungsberechtigte Anzahl von Vorstandsmitgliedern beim Vereinsregister anzumelden. Die Anmeldung erfolgt über einen Notar.
    Viele Grüße

    mouche „

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    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    Ich habe noch eine Frage: Muß der Vereinsvorstand vorher über die Satzungsänderung entscheinden?
    Viele Grüße
    A.Vajen

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