Stimmrecht

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 3 months von  ManniD.
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden ManniD

    Hallo,
    in unserem Verein ist der 30.06. der letzte Tag um eine Kündigung zum Geschäftsjahresende am 31.08. schriftlich an den Vorstand abzugeben. Unsere JHV, in der Satzungsänderungen und alle anderen Belange die das neue Geschäftsjahr betreffen, abgestimmt werden, findet nach diesem Termin statt. Damit die austretenten Mitglieder diese Abstimmungen nicht beeinflussen können, da sie ja im neuen Geschäftsjahr keine Mitglieder mehr sind, möchten wir ihnen für diese JHV das Stimmrecht entziehen. Ist dies möglich, oder kann (muß) man auf eine Einladung zur JHV bei ihnen verzichten??
    M. Divoßen

    hbaumann hbaumann

    Weder das eine noch das andere!

    Der Austritt wird nicht mit der Abgabe der Erklärung (unter Einhaltung einer Kündigungsfrist) wirksam, sondern zu dem in der Satzung festgelegten Zeitpunkt. In Ihrem Fall also der 31.08. Bis dahin hat das Mitglied noch alle Rechte und Pflichten – also auch das Recht an der MV teilzunehmen und abzustimmen und muss demzufolge auch eingeladen werden.

    Eine Ausnahme bestünde nur, wenn in Ihrer Satzung explizit enthalten wäre, dass mit Abgabe der Austrittserklärung das Stimmrecht erlischt. Die Teilnahme an der MV kann man aber nicht verwehren.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
    Kein Profilbild vorhanden ManniD

    Hallo Herr Baumann,
    vielen Dank für Ihre Antwort, ich hatte mir das schon gedacht, aber nun weis ich genau!
    Viele Grüße
    M. Divoßen

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.