Abstimmungen

Die Angelegenheiten des Vereins werden durch Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung geordnet. Zu unterscheiden ist zwischen der offenen und geheimen Abstimmung. Bei der offenen Abstimmung kann entgegen der geheimen Abstimmung das Verhalten eines jeden Mitglieds von den übrigen wahrgenommen werden. Grundsätzlich hat jedes Mitglied eine Stimme. Es entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Dabei ist die Mehrheit nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen. Enthaltungen sind nicht mitzuzählen.

Top Themen

Wann muss im Verein eine geheime Abstimmung erfolgen?

Abstimmungen und Wahlen gibt es nicht nur in Amerika im Rahmen der Präsidentschaftswahl - es gibt sie auch im Verein. Sie gehören im Rahmen von Mitgliederversammlungen und Jahreshauptversammlungen quasi zum Vereinsalltag. Doch eine Frage, die in... weiterlesen ›

Dürfen Mitglieder ihr Stimmrecht delegieren?

Dürfen Mitglieder, die in der Jahreshauptversammlung nicht persönlich anwesend sein können, ihr Stimmrecht kraft Vollmacht auf ein anderes anwesendes Mitglied zu übertragen? Kann das Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen delegiert... weiterlesen ›

Abstimmungsmehrheiten- korrekt ermitteln

Einfache Mehrheit. Qualifizierte Mehrheit. Erschienene Mitglieder … Die möglichen Fehlerquellen bei der Ermittlung der Mehrheitsverhältnisse in Vereinsabstimmungen sind groß. Deshalb muss der Versammlungsleiter vor jeder Abstimmung eindeutig... weiterlesen ›

Wahlausschuss

Wenn Wahlen anstehen, wird häufig ein Wahlvorstand gebildet Das ist auch dann zulässig, wenn es in der Satzung nicht vorgesehen ist. Aufgabe des Wahlausschusses ist es, die Wahl ordnungsgemäß vorzubereiten durchzuführen sowie das... weiterlesen ›

Befangenheit: Wann ist ein Mitglied stimmberechtigt?

Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Mitgliederversammlung darüber beschließen soll, ob mit dem betreffenden Mitglied ein Rechtsgeschäft vorgenommen (z. B. Abschluss eines Grundstückskauf-, Miet-, Pacht- oder Arbeitsvertrags) oder ein... weiterlesen ›