Vorstandmitglieder und Satzung

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 1 month von  hbaumann.
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    In unserer Satzung steht folgendes (hier gekürzt, aber sachlich richtig):
    Die Vorstandschaft besteht aus
    dem geschäftsführenden Vorstand (= 1. Vors., 2.Vors., Schriftf., Kassenwart)
    dem Chorleiter
    dem Notenwart
    dem Veranstaltungswart
    dem Beirat, bestehend aus einem Mitglied jeder Stimme.
    Meine 1. Frage:
    Können wir zwei Notenwartsposten einrichten, ohne die Satzung ändern zu müssen oder sollte einer davon Stellvertreter (aus den Reihen der Beiräte) sein?
    2. Frage:
    Unser Chor hat 8 Stimmen, aber seit der letzten Wahl nur 6 Stimmführer als Beiräte, da 2 Stimmführer je zwei Stimmen betreuen. Ist dies korrekt oder müssen wir, wenn die Satzung nicht geändert wird, auf jeden Fall 8 Stimmführer wählen?
    Für Antworten bedanke ich mich im Voraus!

    hbaumann hbaumann

    Frage 1: NEIN! Sie können sich nicht über die Satzung hinwegsetzen.

    Frage 2: Wenn die Satzung pro Stimme einen Stimmführer vorsieht und Sie acht Stimmen haben, müssen auch acht Personen gewählt werden. Da die Stimmführer aber nicht zum vertretungsberechtigten Vorstand gehören, können Sie auch vorübergehend mit einer Notlösung arbeiten.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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    Vielen Dank, Herr Baumann, für Ihre Antworten.
    Nun habe ich noch eine Folgefrage:
    Unser Notenwart braucht zu seiner Entlastung einen Helfer. Ich gehe nach Ihrer Ausführung davon aus, dass ein Stellvertreter in die Satzung aufgenommen werden muss. Können wir uns das ersparen, wenn er sich nur als „Helfer““ versteht?“

    hbaumann hbaumann

    Ja, natürlich!

    H. Baumann

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