Wahlen nach Satzungsänderung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 months, 3 weeks von  Tom.
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    Guten Tag,
    laut alter Satzung wurde der Vorstand für zwei Jahre gewählt. Nach Ablauf des ersten Jahres trat eine neue Satzung in Kraft, nach der der Vorstand alle 3 gewählt wird. Wann sind Neuwahlen fällig? Nach der alten Regelung, zwei Jahre oder gilt während der Laufzeit des Vorstands dann fließend die neue Regelung und er bleibt ein weiteres Jahr im Amt?
    Freue mich auf rechtssichere;-) Antworten. Danke vorab!

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Der Vorstand wurde, rechtlich gesehen, nach alter Satzung, für 2 Jahre, gewählt. Bsp. Wahl 2022, Neuwahl 2024. Durch die neue Satzungsregelung z.B. in 2023, kann dieser Vorstand seine Amtszeit nicht automatisch auf drei Jahre ausdehnen. Wie gesagt rechtlich ist er für 2 Jahre gewählt. Ich glaube auch nicht, dass in der Satzung sowas wie „Die Amtszeit passt sich automatisch eine evtl. geänderten Satzungsreglung an“ steht.
    Der dann in 2024 gewählte Vorstand ist gem. der neuen Satzungsregelung dann für 3 Jahre gewählt.
    Hoffe das hilft weiter.

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