was geht bei Wahlen vor:Satzung oder Interne Regelungen?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years von  mops.
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  • Kein Profilbild vorhanden janot_janot

    Hallo, demnächst haben wir Neuwahlen. Die Satzung ist natürlich beim Amtsgericht eingetragen und beinhaltet nur 2 Bedingungen für das Kandidieren im Vorstand. Die Interne Regelungen wurden vor einigen Monaten geändert aber sind nicht beim Amtsgericht eingetragen.Diese beinhalten andere Bedingungen und zwar noch strengste Bedingungen. Was geht denn bei den Wahlen vor?

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Guten Tag janot,
    schön, dass Ihr Bedingungen stellt, wenn jemand bei Euch im Vorstand mitarbeiten möchte. So ist eine gute Zusammenarbeit sichergestellt.
    Nun aber zu Ihrer Frage. Diese ist ganz einfach zu beantworten. Das Herzstück eines Vereins ist immer die Satzung. Was dort verankert ist, gilt. Ihr habe zwar im Vorstand eine interne Regelung, die jedoch nicht zählt. Erst dann, wenn sie per Satzungsänderung beim Vereinsregister angemeldet ist. Also müssen Sie diese erst in der nächsten Jahreshauptversammlung als Satzungsänderung beschließen.
    Dann gilt sie.
    Viele grüße
    mouche

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