Informationsrecht

Informationsrecht

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Die Mitglieder können erwarten, dass sie der Vorstand über alle bedeutsamen Vorgänge im Verein informiert

Außerhalb der Mitgliederversammlungen besteht nur ein eingeschränktes Informationsrecht der Mitglieder. Anders verhält es sich dagegen im Umfeld einer Mitgliederversammlung. Das zeigt sich bereits daran, dass regelmäßig nur über solche Beschlussgegenstände abgestimmt werden darf, die auf der Tagesordnung stehen.



Achtung: Ebenso ist es unzulässig, Mitglieder auf der Mitgliederversammlung mit Unterlagen zu überraschen, die bereits vor der Versammlung vorlagen, den Mitgliedern aber nicht zur Verfügung gestellt wurden. Zumindest muss den Mitgliedern Gelegenheit gegeben werden, auf eigene Kosten eine Kopie der Unterlagen anzufertigen. Das gilt beispielsweise bei umfangreichen Jahresberichten und Satzungsänderungen.



Bei letzteren empfiehlt es sich ohnehin, die beabsichtigten Änderungen in der Vereinszeitung oder in einem Rundschreiben des Vorstands vorzustellen. Dabei dient es dem Verständnis und der Transparenz, wenn die alten und neuen Satzungsbestimmungen gegenübergestellt und die Gründe für die Änderungen leichtverständlich dargestellt werden.



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